O-Ton: Kaskoversicherung auch für nicht zugelassenes Fahrzeug


Eine Kaskoversicherung besteht auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Celle. In dem Fall war eine frisierte Harley gestohlen worden, die Versicherung wollte nicht zahlen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist eine Grundsatzentscheidung desOberlandesgerichts Celle, dass auch für nicht zugelassene Fahrzeuge – in dem Fall die Harley, die so umgebaut war, dass sie nicht mehr die Zulassung für den Straßenverkehr bekam – dann die Versicherung, wenn Fahrzeuge gestohlen werden, einspringt. Der Versicherungsnehmer zahlt ja die Versicherungsbeiträge und deswegen hat er Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug geklaut wird. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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