O-Ton: Kein Ayurveda-Praktikum in Fernost für selbstständige Hartz IV-Aufstockerin

 Manche Selbstständige verdienen nicht genug, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Personen können ergänzend mit ‚Hartz IV’ aufstocken. Um in der selbständigen Tätigkeit erfolgreich zu sein, ist Fortbildung wichtig. Jedoch nicht um jeden Preis. So erkannte das Jobcenter ein Praktikum auf Sri Lanka nicht als notwendige Betriebsausgabe an.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich jetzt eine Yogalehrerin bin und mache ein Ayurveda-Praktikum auf Sri Lanka und möchte dann die Reisekosten geltend machen, dann ist einfach eine Grenze überschritten. Auch wenn das sinnvoll sein kann für die Berufsausübung. Es schädigt den Betriebsgewinn derart, dass das nicht anerkannt wird von den Ämtern und das Sozialgericht Berlin hat gesagt: Zu Recht wird es nicht anerkannt. – Länge 25 sec.

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