O-Ton: Kein Krematorium im Gewerbegebiet

 In einem Gewerbegebiet darf kein Krematorium mit einem Familienabschiedsraum gebaut werden. Damit wird die kulturelle Bedeutung eines Krematoriums gestört. So entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: In einem Gewerbegebiet ist es eher laut, dort werden Gewerke ausgeübt. Es gibt Unruhe, Geräusche etc. Gegen derartige Störungen sei ein Krematorium mit Abschiedsraum ganz besonders empfindlich. Nach der herrschenden gesellschaftlichen Anschauung zum Umgang mit dem Tod und nach der kulturellen Bedeutung eines Krematoriums sei dies ein Ort der Ruhe, des Friedens sowie des Gedenkens an die Verstorbenen, so das Gericht. Das passt einfach nicht in ein Gewerbegebiet. – Länge 22 sec.

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