O-Ton: Kein Rentenausgleich nach schwerer Misshandlung der Ehefrau

Der Ausgleich der Rentenansprüche kann nach einer Scheidung wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen sein. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg fällt dieser Versorgungsausgleich beispielsweise dann flach, wenn ein Ehepartner schwer misshandelt wurde.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Einmal hat er der Frau beispielsweise einen Blumentopf an den Kopf geworfen, wodurch das Trommelfell riß. Er fixierte sie auch mal mit Armen und Beinen am Bett und drückte ihr das Kopfkissen aufs Gesicht. Er ließ erst los, als der Sohn einschritt. Das ist schwere Körperverletzung. Und nun hätte die Frau nach der Entscheidung der ersten Instanz tatsächlich auch noch den Versorgungsausgleich vornehmen müssen, also von ihrer Rente dem Mann was geben müssen. Da hat dann das Oberlandesgericht gesagt: Das ist eine grobe Unbilligkeit, das ist der Frau einfach nicht zuzumuten. – Länge 30 sec.

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