O-Ton: Kein Schadensersatz für Tod durch herabstürzenden Baum

 Die Witwe eines Forstwirts, der von einem herabgestürzten Baum schwer am Kopf getroffen wurde und einige Tage später verstarb, kann vom beklagten Land keinen Ersatz der Beerdigungskosten verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz macht die Deutsche Anwaltsauskunft aufmerksam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Ein Forstwirt wollte einen Baum fällen, er wurde dabei aber von einem sogenannten „Hänger“ erschlagen. Ein Hänger sind Bäume, die bei früheren Fällarbeiten in anderen Bäumen hängen geblieben und nicht zu Boden gegangen. Die Frau wollte nunmehr Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Forstamt haben, weil nämlich dieser Hänger bei einer Durchforstung, weil dieser Hänger im April 2007 hängen geblieben war. Das Gericht hat gesagt: Die Verantwortlichkeit für den „Hänger“ sei den Mitarbeitern des Forstamtes nicht nachzuweisen. Außerdem seien auch Private, die ein Waldstück privat betreiben, für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. – Länge 32 sec.

Information: www.anwaltauskunft.de

O-Ton

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