O-Ton: Kein Schadensersatz nach Steinschlag

Will ein Kläger vor Gericht einen Schadensersatzanspruch geltend machen, muss er diesen Anspruch auch beweisen können. Bleiben Zweifel, gehen diese zu seinen Lasten, entschied das Landgericht Coburg.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer fuhr mit seinem Pkw auf einer Landstrasse hinter einem Kieslaster. Nach der Fahrt behauptete der Mann, dass durch herabfallende Kiessteine sein Auto beschädigt worden war. Er konnte es aber nicht nachweisen, dass die Schäden wirklich von dem Kieslaster stammten. Deshalb wurde der Anspruch abgelehnt. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.