O-Ton: Kein Schmerzensgeld für Sturz im Fußballstadion

 Beim Fußball besteht Verletzungsgefahr nicht nur auf dem Rasen, sondern auch auf den Tribünen eines Stadions. Wer dort auf der Treppe umknickt und sich verletzt, bekommt vom Stadionbetreiber weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Fall einer Journalistin, der das Missgeschick beim Spiel Energie Cottbus gegen Hannover 96 passiert war.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Alle Gerichte lehnten ihren Schadensersatzanspruch ab. Denn wer ein Fußballstadion besucht, weiß, dass es Gedränge gibt. Der muss sich zur Not festhalten an Geländern, die vorhanden sind oder aber auch vorsichtig gehen, damit er nicht stürzt. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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