O-Ton: Kein Wohngeld bei unterlassener Aufnahme zumutbarer Arbeit

Wenn das eigene Einkommen nicht für die Miete ausreicht, kann man Wohngeld erhalten – komplett oder als Zuschuss. Wenn man aber angebotene und zumutbare Stelle nicht annimmt? Dann unterlässt man die Erhöhung seines Einkommens und bekommt kein Wohngeld, so das Verwaltungsgericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, Wohngeld erhält derjenige, der seinen angemessenen Wohnbedarf selbst nicht decken kann. Aber dafür muss er erst einmal alles versuchen. Er muss sich bewerben, ernsthaft um Stellen bemühen. Womöglich auch vom Jobcenter angebotene Stellen wahrnehmen. Nur zu sagen „ich habe kein Geld, weil ich keinen Job habe“ geht nicht. Man muss sich auch bemühen, Einnahmen zu finanzieren. Wohngeld gibt es ja auch aufstockend, wenn das eigene Geld nicht reicht. – Länge 23 sec.

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