Auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte darf man keine Weihnachtsmütze tragen, entschied das Sozialgericht Hamburg. In dem Fall ging es um einen Mann, der nicht akzeptieren wollte, das weder Käppi noch Weihnachtsmütze tauf dem Foto erlaubt sind. Er meinte, er sei trotzdem gut zu erkennen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :
O-Ton: Auf eine elektronische Gesundheitskarte haben die Versicherten einen Anspruch. Aber sie muss so daher kommen, dass sie auch ernst genommen wird und nicht möglicherweise wie eine Fälschung. also darf die Krankenkasse festlegen, wie man da erkennbar sein muss. Wenn die sagen: Keine Kopfbedeckung. Dann keine Kopfbedeckung. – Länge 20 sec.
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