O-Ton: Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird oft ein Fahrtenbuch angeordnet. Aber das darf nicht für alle Autos eines Fuhrparks gelten. Ein Handwerksbetrieb wehrte sich erfolgreich gegen die Anordnung eines kontrollwütigen Beamten vor dem Verwaltungsgericht Mainz.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Es ist unverhältnismäßig, dass, wenn ein Fahrzeug einen Verkehrsverstoß begeht, angeordnet wird, dass alle Fahrzeuge des Fuhrparks eine Fahrtenbuchauflage erfüllen müssen. Das geht nur für das eine Fahrzeug, dass auch wirklich den Verstoß begangen hat. – Länge 18 sec.

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