O-Ton: Keine Gebühr für Auszahlung von Restguthaben

 Ein Mobilfunkanbieter darf für die Rückzahlung eines Restguthabens im Rahmen eines Prepaid-Mobilfunkvertrags keine Gebühren verlangen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in zweiter Instanz. Auch in erster Instanz war diese Praxis bereits kritisiert worden.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mobilfunkanbieter hatte unter anderem für die Rückzahlung eines Guthabens ein sogenanntes Dienstleistungsentgelt erhoben, hier sechs Euro. Er hat für alle Verträge laut Preisliste Gebühren für eine Rücklastschrift, in Verantwortung des Kunden, erhoben, von fast zwanzig Euro. Oder eine Mahngebühr von zehn Euro. Das durfte er nicht. Jemand hat ein Guthaben und das muss man auch ohne Abzüge wieder zurück erhalten. – Länge 25 sec.

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