O-Ton: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Schild „Autobahnende“

Aus dem Schild „Ende der Autobahn“ allein ergibt sich noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall stand nach dem Autobahn-Schild ein Blitzer. Dabei wurde ein Mann mit 76 Stundenkilometern gemessen, nach Ansicht der Bußgeldbehörde war dort maximal 50 erlaubt. Es sei bereits eine geschlossene Ortschaft.

Der Fahrer klagte – da sei kein Ortschild gewesen.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn die Autobahn endet, dann geht das manchmal noch zweispurig weiter und läuft noch aus. Da könnte ja auch mehr erlaubt sein als die normalerweise in der geschlossenen Ortschaft 50 kmh. Deshalb muss der Autofahrer darüber aufgeklärt werden. Ich würde nur nicht soweit gehen, Autofahrern zu raten, nach diesen Schildern ihre Geschwindigkeit einfach beizubehalten. Wenn Häuser an der Straße stehen, dann sollte man von einer geschlossenen Ortschaft ausgehen und dann auch die Geschwindigkeit mindern. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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