O-Ton: Keine Haftung des Mieters für seinen Untermieter bei illegalen Downloads

Mieter müssen nicht für illegale Downloads ihrer Untermieter haften, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. In dem Fall ging es um Musik, der Mieter wurde wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der eigentliche Mieter der Wohnung konnte nachweisen, dass er in dieser Zeit tatsächlich seinen Anschluss nicht genutzt hat, weil er nämlich – das konnten Zeugen bestätigen – in dem Sommerurlaub war. Außerdem war er auch nicht dazu verpflichtet, etwa bei Minderjährigen, erwachsene Menschen darüber aufzuklären, dass sie nichts Verbotenes tun. Die Entscheidung ist tatsächlich bedeutend, weil bisher immer davon ausgegangen war, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haften muss. Dies ist hier eine Abkehr und geht auch in die Richtung, die der Gesetzgeber künftig plant. – Länge 31 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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