O-Ton: Keine höhere Betriebsgefahr für Motorräder – keine höhere Haftung

Wenn nach einem Verkehrsunfall über Haftungsverteilung gestritten wird, wird auch immer die Betriebsgefahr berücksichtigt. Das bedeutet: Die Betriebsgefahr eines Autos ist höher als die eines Motorrades, weil das Fahrzeug gefährlicher für andere ist.

Das Landgericht Hamburg hatte solch einen Fall zu entscheiden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über diesen Unfall:

O-Ton: Ein Motorradfahrer und ein Auto kollidierten, der Motorradfahrer musste die Fahrspur des Autos überqueren, weil er in eine Tankstelle einfahren wollte. Der Motorradfahrer ist zu schnell gefahren – und zwar 70 anstelle von 50. Und der Autofahrer hat nicht ganz die Vorfahrtsregeln beachtet. Sonst wäre es ja nicht zu einem Unfall gekommen. – Länge 25 sec.

Der klagende Motorradfahrer wollte 75 Prozent des Schadens ersetzt bekommen. Am Ende entschied das Gericht auf 70 Prozent und entschied, dass von Motorrädern keine erhöhte Betriebsgefahr ausgehe. Daher müsse der Prozentsatz aus der Betriebsgefahr des Motorrads nicht erhöht werden.

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