O-Ton: Keine Kinderbilder in Sozialen Medien gegen den Willen eines Elternteils

Wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in einer Frage streiten, so kann das Gericht das Sorgerecht für diesen Komplex einem Elternteil allein übertragen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt – so wie beispielsweise das Posten von Bildern der Kinder in den Social Media.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen entsprechenden Fall zu entscheiden – Hintergründe dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Das öffentliche Teilen der Bilder bei Facebook und bei Instagram – man kann die Weiterverbreitung der Bilder nicht kontrollieren, also die gelten unbegrenzt. Da hat das Gericht gesagt: Das tangiert spürbar die Integrität der Persönlichkeit der Kinder und deren Privatsphäre. Hier entspricht der Wille der Mutter am ehesten dem Kindeswohl. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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