O-Ton: Keine Kohle aus Online-Spielcasino auf Malta

Online-Spielkasinos erfreuen sich – trotz aller Risiken – einer gewissen Beliebtheit. Die Deutsche Anwaltauskunft rät dringend von der Teilnahme an solchen Glücksspielen und Wetten ab. Das Risiko, dass man am Ende Einsätze gezahlt hat, aber Gewinne nicht ausbezahlt bekommt, ist hoch.

Dies zeigt ein Fall, den das Landgericht Frankenthal entschieden hat, bei dem ein Mann seinen Gewinn von 40.000 Euro einklagen wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Seine Glückssträhne währte nur kurz, denn aus Malta floß kein Geld. Das Gericht hat gesagt: Ja, also die haben hier keine Lizenz, also ist der Glücksspielvertrag nichtig. Wenn der Vertrag nicht ist, hast du auch keinen Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes. Aber weil der Vertrag nichtig ist, kannst Du Deinen Einsatz zurück verlangen und viel Glück bei einem maltesischen Gericht. – Länge 20 sec.

Weitere Infos dazu unter anwaltauskunft.de

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