Zwar bezahlen Krankenkassen oder bei Beamten auch die Beihilfe die künstliche Befruchtung. Allerdings ist dies ab einem gewissem Alter – genau ab 40 Jahren – nicht mehr der Fall. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski zur Begründung der Richter:
O-Ton: Sie haben dann geprüft, ob diese Beihilfevorschriften die Dame diskriminieren würden. Sie haben aber gesagt: Mit höherrangigem Recht – also Verfassungsrecht – sind diese Vorschriften vereinbar, auch mit anderen gesetzlichen Maßgaben. Die einheitliche Altersgrenze sei insbesondere rechtmäßig, weil Beihilfe sonst überfordert wären, wenn sie in jedem Einzelfall die Erfolgsaussichten einer Schwangerschaft ab dem 40. Lebensjahr mit einem Gutachten überprüfen lassen müssten. – Länge 22 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.