Mit einem Krankentagegeldversicherung kann man sich gegen einen Verdienstausfall bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit versichern. Voraussetzung dafür ist ein Job. Zwar entfällt die Versicherung nicht einfach, wenn man arbeitslos wird.
Aber eine Versicherungsfähigkeit fehlt dann, wenn klar wird, dass der Betroffene nicht ernsthaft eine Tätigkeit wieder aufnehmen will, oder aufgrund objektiver Umstände es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass er eine neue Stelle finden kann, so das Kammergerichts Berlin.
Tatjana Meyer von der Deutschen Anwaltauskunft zu dem Urteil:
O-Ton: Zum einen fehlt es an der Versicherungsfähigkeit, wenn klar ist, der Betroffene ist gar nicht wirklich so doll auf Jobsuche. Also er kann es gar nicht so sehr nachweisen, dass er sich wirklich um eine neue Stelle bemüht. Und das andere ist, wenn einfach aufgrund objektiver Umstände klar ist, der Betroffene auch gar keine Chance mehr hat, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. – Länge 21 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de