O-Ton: Keine LED-Bildschirme für den Betriebsrat

Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von LED-Bildschirm, um damit die Belegschaft zu informieren, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Ein schwarzes Brett muss reichen, begründeten die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Und zwar unabhängig von der Tatsache, dass der Arbeitgeber selbst LED-Bildschirme zur Information seiner Mitarbeiter nutzt. Aber er nutzte die in dem Fall auch dafür, Besucher etwa aufzuklären über die Tätigkeit des Unternehmens etc. Also der Verweis aufs schwarze Brett ist gerechtfertigt. Anders hätte das Gericht entscheiden können, wenn man gesagt hätte: Die Mitarbeiter werden vom Arbeitgeber ausschließlich per LED-Bildschirm informiert. Dann hätte der Betriebsrat vielleicht einen Anspruch haben können, dies auch zu tun. – Länge 26 sec.

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