Ein Vermieter von Parkplätzen muss in schneearmen Gegenden keine Schneefanggitter zum Schutz der Pkw vor Dachlawinen anbringen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall ging es um ein Auto, dass durch Schnee und Eis vom Dach vom Dach verbeult worden war.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In schneearmen Gebieten in Deutschland ist es nicht erforderlich, ein Schneegitter anzubringen. Das ist ja dann eine Ausnahme, wenn es so viel Schnee gibt, dass es zu Lawinenabgängen kommt vom Hausdach. Es ist im Süden Deutschlands wohl schon notwendig, dass Sie ein Schneegitter haben – das werden Sie auch machen zum eigenen Schutz – aber in anderen Gebieten wie beispielsweise im Rheinland, wo es eher normalerweise nicht so sehr schneit, müssen Sie das nicht anbringen. – Länge 26 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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