Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah nach Beschwerden der Nachbarn zehn Hunde als zu viel an und erlaubte nur maximal vier Yorkshireterrier auf dem Grundstück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Man lebt da ja nicht nur, um zu wohnen und zu leben. Sondern in dem Fall züchtet man ja auch womöglich Tiere und hat zehn Tiere gleichzeitig auf seinem Grundstück. Das sind Nutzungsänderungen und deshalb kann die Gemeinde verbieten, so viele Hunde zu halten und die Zahl vorgeben. Das Verwaltungsgericht Koblenz hielt bei den – Originalton – „hochtonig bellenden“ Yorkshireterriern vier Tiere als angemessen und zumutbar für die Nachbarschaft. – Länge 23 sec.
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