Wer Mitglied in einem Verein ist, engagiert sich häufig über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus. Manche Vereinssatzungen legen fest, dass Mitglieder Pflichtstunden leisten müssen – greift dann die gesetzliche Unfallversicherung?
Nein, wenn die Tätigkeit zu den Pflichten eines Vereinsmitglieds gehört. Diese Erfahrung musste ein Mitglied eines Segelsportvereins vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen machen. Er hatte gemeinsam mit anderen Mitgliedern für den Verein Bäume gefällt, dabei war ihm ein Ast auf den Kopf gefallen und hatte ihn schwer verletzt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Für das Gericht stand fest: Hier gibt es keinen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, weil in der Satzung des Vereins ausdrücklich auch die Baumfäll- und Baumschnittarbeiten genannt waren im Bereich der Pflichtstunden der Mitglieder. Also: Satzungsgemäße Aufgaben erfüllt. Deshalb kein Schutz! – Länge 24 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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