Nachnamen, die aus zwei Namen bestehen, sind in Deutschland keine Seltenheit. Vor allem Frauen tragen häufig Doppelnamen, die sich aus ihrem Geburtsnamen und dem Familiennamen ihres Mannes zusammensetzen. Für Kinder gelten jedoch andere Regeln: Ein Kind darf keinen Doppelnamen tragen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Gesetzgeber möchte Namensketten vermeiden. Das heißt: Selbst einem Paar, dass ein Kind hat – einer hat einen Doppelnamen oder beide – man muss sich für einen Familiennamen entscheiden, den dann das Kind trägt. Also: Namensketten sollen vermieden werden und das ist auch juristisch einwandfrei. – Länge 22 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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