O-Ton: Kind von Jugendhilfe untergebracht – Eltern tragen Kosten

Wenn Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden, müssen sich die Eltern an den Kosten beteiligen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Monatseinkommen des vorherigen Kalenderjahres. Wird es deutlich weniger, kann eine besondere Härte vorliegen – und der Beitrag sinken, so das Verwaltungsgericht Magdeburg.

Tatjana Meyer von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Das Gericht hat anerkannt, dass hier tatsächlich eine besondere Härte vorlag. Der Vater hatte durch seine Verdienstbescheinigung gezeigt, dass er tatsächlich deutlich weniger verdient hat als im Jahr davor. In dem Fall waren es ungefähr 500 Euro weniger netto, die er im Monat hatte. Und das reicht für die Härte aus und das reicht auch als Beweis aus. – Länge 20 sec.

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