O-Ton: Kinder müssen immer angeschnallt sein

 Kinder müssen im Auto wie Erwachsene immer angeschnallt sein. Sind sie das nicht, sind Bußgelder gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Vaters, dessen vierjährige Tochter sich in ihrem Kindersitz während der Fahrt abgeschnallt hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Vater wurde mit einer Geldbuße von 40 Euro belegt. Dagegen wehrte er sich mit der Begründung: Er habe das Kind zu Beginn der Fahrt angeschnallt. Und er sei nicht verpflichtet während der ganzen Fahrt zu kontrollieren, ob das Kind noch angeschnallt sei. – Länge 17 sec.

Doch, entschieden die Richter. Er müsse kontrollieren und notfalls dafür anhalten. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.