O-Ton: Kinder und das Smartphone – Vorsicht vor der App-Kostenfalle

Videospiele sind mittlerweile nicht mehr nur auf Spielekonsolen zu finden, sondern lassen sich auch als Apps auf Smartphones laden. Kinder stolpern dabei häufig in Abo-Fallen.

Eltern müssen Rechnungen, die der Nachwuchs versehentlich verursacht hat, nicht in jedem Fall akzeptieren. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft rät zum Widerspruch:

O-Ton: Hier hat ein Kind die Leistungen bestellt. Das Kind war so und so alt, ab dem siebten Geburtstag des Kindes sind sie zwar geschäftsfähig, dürfen aber selber keine Verträge ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Mann muss es erläutern und sagen, es gab keine zusätzliche Sicherheitsabfrage, und im Moment machen wir die Erfahrung, dass auch noch kulant reagiert wird. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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