Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Geht das Studium in eine andere Richtung, ist der Unterhalt vielleicht hinfällig.
So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de
O-Ton: Unterhalt gibt es nur für eine Ausbildung, die kann aber auch aufbauend sein. Wenn ich erst eine Lehre mache und dann in dem Bereich, was ich auch schon geplant habe, ein Studium anschließe, dann habe ich weiter Anspruch auf Unterhalt. Wenn ich aber etwas völlig Neues mache, weil das Arbeitsamt mir eine andere Empfehlung gegeben hat – beispielsweise ein Mediendesignstudium nach kaufmännischer Ausbildung – dann hat man keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt. Weil das ist dann eine sogenannte Zweitausbildung, die mit der vorherigen nichts zu tun hat. – Länge 24 sec.
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