Scheitert eine Ehe, folgt die Trennung. Daran schließt sich die Frage an: Wer muss gehen, also die Wohnung verlassen? Was ist, wenn es sich um eine gemeinsame Eigentumswohnung handelt? Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Das Kindeswohl entscheidet, wer in der Ehewohnung bleibt. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn es darauf ankommt, dass ein Kind in seinem Umfeld – wegen Kita, Freundeskreis oder Ausbildungsplatz – zu leben, dann können die Gerichte sagen, wer in der Wohnung bleiben darf, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Das gilt in der Mietwohnung wie in der Eigentumswohnung, es sei denn, die Eigentumswohnung gehört einem allein. Entscheidend ist das Kindeswohl. Wenn das Kind beim Vater lebt, muss die Mutter raus. Wenn das Kind bei der mutter lebt, muss der Vater raus. – Länge 29 sec.
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