O-Ton: Kindheitstrauma begründet Rentenanspruch

Das Sozialgericht München hat einem Kläger eine Beschädigtenrente wegen körperlicher Gewalt in der Kindheit zuerkannt. Der junge Mann war mit viel Gewalt aufgewachsen. Seine Familie gehörte einer christlich-fundamentalistischen Gruppierung an, zu deren Erziehung auch viele Schläge gehörten.

Eine fast vollständige Erblindung und ein zu spät behandelter Hirntumor waren die Folge.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben sich auf das Opferentschädigungsgesetz bezogen. Das gilt seit dem Jahr 2000 und da gibt es auch den Anspruch auf gewaltfreie Erziehung. Und da haben die Richter gesagt, hier hat der jetzt einen Anspruch. Er hat erstmal einen Anspruch auf einen Grad der Behinderung aufgrund seiner Traumata und zweitens hat er einen Anspruch auf Beschädigtenrente. Und die wurde ihm zugesprochen. – Länge 21 sec.

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