O-Ton + Kollegengespräch: Altenpflegerin fälscht Pflegedokumentation – außerordentliche Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigte die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin. Sie hatte bewusst falsche Angaben gemacht und Patienten gar nicht besucht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de, ist so ein Urteil übertragbar auch auf andere Branchen? Beispielsweise Außendienstler?

O-Ton: Immer dort, wo ich keine Stempeluhr habe, die festhält, wann ich in meinen Betrieb gehe und aus meinem Betrieb gehe, aber Leistungsnachweise erbringen muss, dann muss der Arbeitgeber drauf vertrauen, dass sein Mitarbeiter dies auch ordentlich macht und ihn nicht betrügt. Dann wäre es nämlich ein Vertrauensverlust, gerade weil der Arbeitgeber ja darauf angewiesen ist, dass die Angaben stimmen, um das Gehalt zu bezahlen. Dann ist in jedem Fall eine Abmahnung gerechtfertigt, in besonderen Fällen auch eine fristlose Kündigung. – Länge 30 sec.

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Kollegengespräch: Altenpflegerin fälscht Pflegedokumentation – außerordentliche Kündigung

Bei einigen beruflichen Tätigkeiten ist die geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber nur schwer zu kontrollieren. Er muss seinen Mitarbeitern vertrauen. Umso schwerer wiegt ein Vertrauensbruch durch bewusst falsche Angaben.
Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, so wie im Fall einer Altenpflegerin, die bei einem Pflegedienst tätig war.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Vertrauen ist wichtig! Wie war dieser Fall?
2. Warum ist dieser Fall so besonders schwerwiegend?
3. Ist diese Entscheidung auch auf andere Bereiche übertragbar? Beispielsweise im Außendienst?

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