O-Ton + Kollegengespräch: Anbieter im Internet müssen E-Mail-Adresse angeben

 Wer Waren und Dienstleistungen im Internet anbietet, muss einige Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob es ein kleines oder ein weltweit operierendes Unternehmen ist. Das Telemediengesetz gilt für alle.

Das Kammergericht Berlin urteilte beispielsweise, eine E-Mailadresse gehört anstelle eine Kontaktformulars ins Impressum, Anbieter dürfen sich auch nicht damit rausreden, damit bekämen sie zuviel Spam!
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es ist ganz klar, wenn ich nun viele Kunden habe – wie beispielsweise eine Airline – dann, so sagen die Gerichte zu Recht meines Erachtens, dann muss ich auch die Ressourcen und die Manpower bereit stellen, um diese E-Mails zu bearbeiten und den Eingang überwachen, ob es sich um Spam handelt oder nicht. Also, ich muss meine Kunden schlicht ernst nehmen. – Länge 21 sec.

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Kollegengespräch: Anbieter im Internet müssen E-Mail-Adresse angeben

Wer Waren und Dienstleistungen im Internet anbietet, muss einige Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob es ein kleines oder ein weltweit operierendes Unternehmen ist. Das Telemediengesetz gilt für alle. Das Kammergericht Berlin urteilte beispielsweise, eine E-Mailadresse muss sein!

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

1. Was gehört nun alles in ein Impressum?
2. Warum war der Unterschied zwischen Mailadresse und Mailformular für die Richter so wichtig?
3. Viele Unternehmen, auch die betroffene Airline im Fall vor dem Kammergericht, verweisen auf Spam, den sie so erhalten?

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