O-Ton + Kollegengespräch: Chef darf schauen, wo seine Mitarbeiter im Netz surfen

Der Chef darf den Browser des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen – allerdings nur um einen Missbrauch festzustellen.

Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Voraussetzung ist eine Vereinbarung über die private Nutzung des Internets – in der Pause oder generell oder auch gar nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Hier gab es einen konkreten Verdachtsmoment, einen Anlass sozusagen. Natürlich muss man immer eine Abwägung treffen. Auf der einen Seite die personenbezogenen Daten, die sich auch in einem Browserverlauf verstecken. Der Chef darf ja gar nicht wissen, auf welchen Seiten ich bin. Aber hier gab es einen konkreten Verdacht, und er hatte keine andere Chance, um den missbrauch festzustellen – deshalb durfte er in den Browserverlauf schauen. – Länge 27 sec.

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Chef darf schauen, wo seine Mitarbeiter im Netz surfen

Der Chef darf den Browser des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Es darf allerdings nur geschehen, um einen Missbrauch festzustellen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Zudem muss eine Vereinbarung über die private Nutzung des Internets in der Firma getroffen worden sein – in der Pause oder generell oder auch gar nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie ist die genaue Voraussetzung, dass der Chef an meinen Rechner darf?
2. Wie war dieser Fall genau?
3. Und auch wenn das Surfen Privatsache ist, darf er trotzdem reinschauen?

Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.

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