O-Ton + Kollegengespräch: Darf Mieter den Anbieter für Ladestation selbst wählen?

Mieter können verlangen, dass bestimmte Umbaumaßnahmen genehmigt werden, so etwa auch für Ladestationen für Elektroautos. Vor allem, wenn sie den Einbau selbst finanzieren. Allerdings hat dies auch Grenzen – und die Interessen der anderen Mieter müssen berücksichtigt werden, entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Vermieter darf anstreben, alle Mietparteien gleich zu behandeln. Das heißt, er darf nicht sagen: Du darfst jetzt und dann wir einen weniger – ein von zwanzig – und ein Lösung finden, die allen gerecht dienen kann. Es kommen ja vielleicht später auch noch Mieter dazu. Die Vermieter durften auf einen Stromanbieter verweisen, der eine Vielzahl von Ladestationen hätte ermöglichen können. – Länge 22 sec.

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Kollegengespräch: Darf Mieter den Anbieter für Ladestation selbst wählen?

Mieter können verlangen, dass bestimmte Umbaumaßnahmen genehmigt werden, so etwa auch für Ladestationen für Elektroautos. Vor allem, wenn sie den Einbau selbst finanzieren. Allerdings hat dies auch Grenzen – und die Interessen der anderen Mieter müssen berücksichtigt werden, entscheid das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Die Richter entschieden gegen die Mieter – warum?

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