O-Ton + Kollegengespräch: Diebstahl im Freibad – meist bleiben Badegäste auf den Kosten sitzen

Im Sommer treibt es viele Menschen in Freibäder oder an Badeseen – und mit ihnen auch Mitmenschen, die es nicht ganz so ehrlich meinen. Wertsachen werden dort mitunter geklaut. Versicherungen und Betreiber kommen für den Schaden allerdings selten auf.
Auch wenn ich die Umliegenden bitte, auf meine Sache aufzupassen, habe ich schlechte Karten.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, antwortet dazu auf folgende Fragen.

O-Ton: Das ist eine Gefälligkeit! Eine Gefälligkeit begründet keine Rechtspflichten dergestalt, dass ich dann gegen den DEN eine Forderung habe. DER muss mir das dann ersetzen – das geht natürlich nicht. Gefälligkeiten sind Gefälligkeiten, man freut sich, wenn man jemanden findet, der einem eine Gefälligkeit macht – aber man kann ihn nicht haftbar machen. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Diebstahl im Freibad – meist bleiben Badegäste auf den Kosten sitzen

Im Sommer treibt es viele Menschen in Freibäder oder an Badeseen – und mit ihnen auch Mitmenschen, die es nicht ganz so ehrlich meinen. Wertsachen werden dort mitunter geklaut. Versicherungen und Betreiber kommen für den Schaden allerdings selten auf.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Ich muss erst mal auf meine Sachen generell selbst aufpassen?
2. Was ist mit dem Betreiber des Freibades? Muss der eventuell zahlen?
3. Und wenn ich die Umliegenden bitte, auf meine Sache aufzupassen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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