Eigentlich sollten alle Mitarbeiter ehrlich sein. In manchen Branchen ist das aber noch wichtiger für die Bewerbung um einen neuen Job, beispielsweise im Einzelhandel. Und dann sollte es auch im Zeugnis stehen.
Wenn es nur Anschuldigungen gibt, ist das kein Grund, die Ehrlichkeit eines Mitarbeiters nicht ins Zeugnis aufzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Hammer Richter haben dem Mann Recht gegeben. Denn hier ging es um einen bloßen Verdacht, ob er an den Mitarbeiterdiebstählen beteiligt ist. Im Zeugnis reicht ein Verdacht nicht, sondern es muss ihm nachgewiesen werden. Man kann das nicht erhöhen. Die Richter haben auch gesagt: Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ermitteln würde – dann ermittelt die ja nur wegen eines Verdachtes. Aber ich habe noch keine Verurteilung dazu. – Länge 25 sec.
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Kollegengespräch: Ehrlichkeit muss in Arbeitszeugnis
Eigentlich sollten alle Mitarbeiter ehrlich sein. In manchen Branchen ist das aber noch wichtiger für die Bewerbung um einen neuen Job, beispielsweise im Einzelhandel. Und dann sollte es auch im Zeugnis stehen. Wenn es nur Anschuldigungen gibt, ist das kein Grund, die Ehrlichkeit eines Mitarbeiters nicht ins Zeugnis aufzunehmen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
Gehört Ehrlichkeit ins Arbeitszeugnis?
Wie war der Fall genau?
Wie haben das die Richter gesehen?
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