Wer ein Känguru daheim als Haustier halten möchte, muss besondere Vorschriften beachten – dazu gehört ein entsprechender Auslauf sowie der Umgang mit anderen Tieren. Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Lüneburg.
In dem Fall hatte eine Tierpflegerin das Junge mit der Flasche aufgezogen und konnte dann die entsprechenden Auflagen des Veterinäramtes nicht erfüllen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Und die Amtstierärztin hat noch einmal für alle Tierfreunde etwas ganz klar ins Stammbuch geschrieben: Der menschliche Kontakt ersetzt keinesfalls die Kontakte zu Artgenossen. So gut gemeint der menschliche Kontakt auch ist. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: Ein Känguru ist ein besonderes Haustier
Nicht erst seit den Känguru-Chroniken erfahren die australischen Beuteltiere besondere Aufmerksamkeit. Und es soll sogar Mitmenschen geben, die so ein hüpfendes Exemplar als Haustier halten. Allerdings sind dafür besondere Umstände notwendig, die am Ende sogar noch die Gerichte wie das Verwaltungsgericht Lüneburg beschäftigen können.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Und das Veterinäramt stattete der Frau einen Besuch ab und war nicht so zufrieden?
3. Wie haben die Richter entschieden?
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