O-Ton + Kollegengespräch: Eltern können für Halloween-Schäden haftbar gemacht werden

Am 31. Oktober ist es wieder soweit: Kinder ziehen verkleidet durch die Straßen, fordern „Süßes“, drohen mit Saurem und spielen Streiche.

Was als Scherz gedacht war, kann jedoch schnell zu Sachbeschädigung oder sogar Körperverletzung führen. Für Schäden durch Halloween-Streiche können die Eltern oder auch die Kinder selbst haftbar gemacht werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ab sieben Jahren gelten Kinder als „deliktfähig“, es sei denn, Sie sind nicht besonders einsichtsfähig. Aber Klebstoff auf einer Türklinke, das würde auch ein Siebenjähriger verstehen, dass man das nicht darf. Da müssen die Eltern dann das Türschloss bezahlen. Eier auf fahrende Autos werfen geht auch nicht. Kommt es zum Unfall, ist man womöglich sogar wegen gefährlicher Körperverletzung dran. Also: Man muss aufpassen, was man macht. Je älter man ist, umso strenger sind die Gerichte, was die Streiche anbelangt. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Eltern können für Halloween-Schäden haftbar gemacht werden

Am 31. Oktober ist es wieder soweit: Kinder ziehen verkleidet durch die Straßen, fordern „Süßes“, drohen mit Saurem und spielen Streiche. Was als Scherz gedacht war, kann jedoch schnell zu Sachbeschädigung oder sogar Körperverletzung führen. Für Schäden durch Halloween-Streiche können die Eltern oder auch die Kinder selbst haftbar gemacht werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Sind Sie zu Halloween mit Ihren Kids unterwegs?
2. Und wenn es klingelt?
3. Was ist denn erlaubt, wenn man Saures bekommt?
4. Und wie sieht das aus?

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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