Nach einer Trennung wird häufig gestritten, wer darf was künftig behalten. Das betrifft auch Haustiere. Wenn ein Partner das Tier erworben hat, hat der andere Partner keinen Anspruch auf das Tier.
So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Falle eines Labradors, den der Mann erworben hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Und im Übrigens gibt es neben dem Kindeswohl auch das Tierwohl. Und das Tier hat schon drei Jahre mit dem Mann in dem Haus gelebt, zuerst gemeinsam zusammen mit der Frau. Und im dem Tierwohl entspräche es nicht, nach drei Jahren eine Aufenthaltsveränderung vorzunehmen, so das Gericht. – Länge 26 sec
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Kollegengespräch: Familienhund bleibt beim Ex-Mann – Frau scheitert vor Gericht
Nach einer Trennung wird häufig gestritten, wer darf was künftig behalten. Das betrifft auch Haustiere. Wenn ein Partner das Tier erworben hat, hat der andere Partner keinen Anspruch auf das Tier. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Falle eines Labradors, den der Mann erworben hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wem gehört das Tier im Falle einer Trennung?
2. Und wenn beide die Rechnungen beglichen haben? Vom gemeinsamen Konto?
3. Und wie war der Fall genau?
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