Bei Reisemängeln können Urlauber eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wichtig ist in jedem Fall, dass ich das, was nicht dem Katalog entspricht, dokumentiere und dem Veranstalter eine Frist zur Änderung setze.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt folgende Checkliste:
O-Ton: Dokumentieren Sie die Mängel so genau wie möglich mit Fotos, Videos und/oder Zeugenaussagen. Setzen Sie sich unmittelbar mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, man kann also sich nicht erst hinterher beschweren. Setzen Sie dem Veranstalter eine Frist zur Nachbesserung. Also: Wenn ich das Zimmer jetzt nicht kriege, dann ist aber hier was los. Ansonsten sollte man sich natürlich über seine Rechte und seine Möglichkeiten informieren. Und wenn gar nichts hilft, hilft der Anwalt oder Anwältin im Reiserecht – die Kosten muss dann der Reiseveranstalter auch erstatten. – Länge 25 sec.
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Kollegengespräch: Gänse statt Meerblick: Reiseveranstalter muss zahlen
Bei Reisemängeln können Urlauber eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Lästige Gänse im Urlaubsquartier können zu einer Minderung des Reisepreises führen, allerdings muss diese verhältnismäßig sein und die Beeinträchtigung des Urlaubs angemessen widerspiegeln, so das Amtsgericht München.
Welche Ansprüche habe ich, wenn der Urlaub nicht so ist wie erhofft? Fragen an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Er antwortet auf folgende Fragen:
Wie ist denn die typische Situation? Wie war dieser Fall?
Was kann ich dann machen?
Wie weise ich meine Mängel im Urlaub nach?
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