O-Ton + Kollegengespräch: Goldbarren gestohlen – kein Anspruch auf Unterhalt

Wer seinen Ehepartner im Zuge einer Trennung bestiehlt, muss nicht nur strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch der Anspruch auf Unterhalt kann verloren gehen. Diese Erfahrung musste eine Frau machen, die mit den Kindern in Abwesenheit ihres Mannes aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war – und Wertsachen mitgehen ließ.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Frau wegen des Vorwurfs des Diebstahls.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Unterhaltsanspruch bestand – eigentlich. Aber wenn der Unterhaltsberechtigte, hier die Frau, sich eines – Gesetzestext „vorsätzlichen Vergehens gegen den Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat“ – die Straftat, Diebstahl von Gold – dann ist es unbillig für denjenigen, der eigentlich den Unterhalt zahlen muss, an die Person die mich beklaut hat. Dann kann der Unterhalt entfallen. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Goldbarren gestohlen – kein Anspruch auf Unterhalt

Wer seinen Ehepartner im Zuge einer Trennung bestiehlt, muss nicht nur strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch der Anspruch auf Unterhalt kann verloren gehen. Diese Erfahrung musste eine Frau machen, die mit den Kindern in Abwesenheit ihres Mannes aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war – und Wertsachen mitgehen ließ. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Frau wegen des Vorwurfs des Diebstahls.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Und dann ist auch der Unterhalt futsch?

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