O-Ton + Kollegengespräch: Haftet der Autohändler für Privatverkauf beim Gebrauchtwagenkauf?

Während professionelle Autohändler die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht ausschließen können, ist dies privaten Verkäufer gestattet. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied: Wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson verkauft, dann muss das klar erkennbar sein!

In dem Fall ging es um die Kosten von Reparaturen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Autohaus muss die erste Reparatur bezahlen und das Autohaus muss eine neue Reparatur an dem Motor versuchen vorzunehmen. Also: Man kann natürlich als Vertreter eines anderen solche Verkäufe vornehmen. Das kann auch ein Autohändler für einen Privatmenschen machen. Allerdings muss das immer für den Kunden ganz klar und erkennbar sein. Sonst wird man selbst der Vertragspartner – wie hier der Autohändler. – Länge 26 sec

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Kollegengespräch: Haftet der Autohändler für Privatverkauf beim Gebrauchtwagenkauf?

Professionelle Autohändler können die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht ausschließen. Private Verkäufer können dies hingegen tun. Was ist aber, wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson verkauft?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie verteilen sich denn die Rechte und Pflichten beim privaten und gewerblichen Verkauf?
2. In diesem Fall musste das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden – worum ging es da genau?
3. Wie hat das Gericht entschieden?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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