Verbraucher sollen vor vermeintlichen Arzneimitteln geschützt werden. Es darf schon nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein Arzneimittel. Und so darf ein Hustensaft nicht wie ein Arzneimittel aussehen, wenn er keines ist. Auch darf ein Hersteller den Hustensaft nur als Medizinprodukt verkaufen, wenn er einen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel vorlegt, dass das Produkt nicht als Arzneimittel eingestuft wird.
Ansonsten muss er den Vertrieb gänzlich unterlassen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :
O-Ton: Medizinprodukt ist = kann helfen, muss aber nicht. Das sind die Dinge, die einen unterstützen. Vielleicht ein paar Lutschbonbons, die man sich holt. Das sind so klassische Medizinprodukte. Hier war es so, dass der auch tatsächlich noch Medizin vertrieb, der Hersteller. Und er hat jetzt einen Hustensaft, ohne die entsprechende Lizenz vorweisen zu können, vertrieben. Und das sah jetzt auch noch so aus wie ein richtiges Arzneimittel und da hat das Gericht gesagt: Naja, das ist Irreführung, unlauterer Wettbewerb. Das führt die Verbraucher in die Irre. – Länge 30 sec.
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Kollegengespräch: Ist Hustensaft ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt?
Verbraucher sollen vor vermeintlichen Arzneimitteln geschützt werden. Es darf schon nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein Arzneimittel. Und so darf ein Hustensaft nicht wie ein Arzneimittel aussehen, wenn er keines ist. Auch darf ein Hersteller den Hustensaft nur als Medizinprodukt verkaufen, wenn er einen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel vorlegt, dass das Produkt nicht als Arzneimittel eingestuft wird. Ansonsten muss er den Vertrieb gänzlich unterlassen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen?
1. Was unterscheidet den Hustensaft vom Hustensaft?
2. Was heißt das?
3. Aber ist mir das als Verbraucher nicht weitgehend egal?
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