O-Ton + Kollegengespräch: Kann Staat von Erben Sozialleistungen zurückfordern?

Sozialleistungsträger erbringen teils jahrelang Zahlungen. Oft sind das unterm Strich große Summen. Daher kann der Staat auch bei Erben Ansprüche der Leistungsempfänger für sich geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

In dem Fall hatte ein Mann über Jahre Sozialleistungen erhalten – insgesamt etwa 19.000 €. Seine Mutter vererbte ihrem Enkel eine größere Summe, der Mann hatte damit einen Anspruch auf den Pflichtteil, so das Gericht – und gab dem Sozialleistungsträger, in dem Fall der Stadt, Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und tatsächlich waren die erfolgreich, sie bekamen 12.000 Euro – von den gezahlten 19.000 Euro zurück. Wer jetzt meint, das ist ungerecht – der muss immer sehen: Die 19.000 Euro hat die gesamte Gemeinschaft gezahlt. Wenn jetzt jemand zu Geld kommt, warum soll er das der Gemeinschaft jetzt vorenthalten? – Länge 16 sec.

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Kollegengespräch: Kann Staat von Erben Sozialleistungen zurückfordern?

Sozialleistungsträger erbringen teils jahrelang Zahlungen. Oft sind das unterm Strich große Summen. Daher kann der Staat auch bei Erben Ansprüche der Leistungsempfänger für sich geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

In dem Fall hatte ein Mann über Jahre Sozialleistungen erhalten – insgesamt etwa 19.000 €. Seine Mutter vererbte ihrem Enkel eine größere Summe, der Mann hatte damit einen Anspruch auf den Pflichtteil – und am Ende musste der Enkel davon 12.000 € abgeben, so das Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie war die Ausgangslage genau?
2. Was bedeutet das in diesem Fall?

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