Bierbänke haben ihre Tücken – egal, ob auf Herbstfesten oder beim Public Viewing: So stabil sind sie nicht. Wenn einer am Ende aufsteht, kann sich der andere wie auf einer Wippe fühlen. Wenn die Bank umkippt, muss der Wirt Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen?
Nein, entschied das Amtsgericht München. Es ist kein Verstoß gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Verkehrssicherungspflichtverstoß? Also der Mann ist um 16 Uhr umgefallen und es konnte glaubhaft versichert werden, hat ein Mitarbeiter um 15 Uhr die Bänke noch einmal ausgericht.et Die standen dann da. Wenn die Gäste die Bänke selbst verschieben, ist das nicht mehr das Problem des Wirtes. – Länge 19 sec
Nachzulesen ist der ganze Fall unter anwaltauskunft.de
Kollegengespräch: Kein Schadenersatz oder Schmerzensgeld wegen wackeliger Bierbank
Bierbänke haben ihre Tücken – egal, ob auf Herbstfesten oder beim Public Viewing: So stabil sind sie nicht. Wenn einer am Ende aufsteht, kann sich der andere wie auf einer Wippe fühlen. Wenn die Bank umkippt, muss der Wirt Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen? Nein, entschied das Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von „anwaltauskunft.de“ antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war die Ausgangssituation genau?
2. Und? Bekomme ich die Gelder?
Nachzulesen ist der ganze Fall unter anwaltauskunft.de
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