Kämpft das Kita-Personal um sein Gehalt, kann das arbeitende Eltern in die Bredouille bringen. Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind organisieren und in kurzfristigen fällen auf besonders verständige Chefs hoffen.
Neben dem ganzen Ungemach drohen noch zusätzliche Kosten – die eventuell fällige Tagesmutter muss man selbst bezahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ich habe auch keinen Anspruch, wenn ich beispielsweise Kita-Gebühren bezahle, dass ich für den Zeitraum die Gebühren zurück bekomme. Auch da sind unterschiedliche Rechtsgüter. Der eine zahlt – und ich will natürlich eine Leistung dafür. Der andere will sein Recht auf Streik wahrnehmen. Dann wiegt das mehr, ich bekomme auch keine Kita-Gebühren anteilig zurück erstattet. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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Kollegengespräch: Streik in der Kita – die Rechte arbeitender Eltern
Kämpft das Kita-Personal um sein Gehalt, kann das arbeitende Eltern in die Bredouille bringen: Wohin während eines Streiks mit dem Kind, darf der Chef wegen der Fehlzeit abmahnen und müssen Mitarbeiter in einem solchen Szenario einen Lohnausfall hinnehmen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Es gibt keinen Anspruch, Kinder mit ins Büro zu nehmen. Wenn der Chef das nicht will, kann ich ohne Betreuungsmöglichkeit auch daheim bleiben?
2. Und wenn sich der Streik länger hinzieht, die Oma ebenso lange im Urlaub oder Krankenhaus ist – kann ich dann auch auch länger bezahlt freimachen?
3. Die Kosten für die Tagesmutter muss ich aber allein tragen?
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