Zur Zeit wird lebhaft diskutiert, ob Fahrradfahrer zwingend einen Helm tragen sollten oder nicht. Aus juristischer Sicht geht es dabei besonders um die Frage der Haftung. Im Klartext: Wenn es zu einem Unfall kommt – wer muss bezahlen? Im Juni wird dazu auch der Bundesgerichtshof sein Urteil fällen – eine Prognose zu der Entscheidung ist schwer.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wir haben zwei Entscheidungen. Einmal vom OLG Schleswig, das indirekt eine Helmpflicht bejaht hat, weil es einer Fahrradfahrerin, die völlig unverschuldet in einem Unfall war, ein Mitverschuldet auferlegt hat von 20 Prozent, weil sie eben keinen Helm trug. Das ist die Helmpflicht durch die Hintertür, kann man sagen. Andererseits hat jetzt das OLG Celle entschieden, und zwar Anfang Februar 2014, dass ein Radfahrer, der mit einem anderen Radfahrer kollidiert, keinen Sturzhelm trägt, kein Mitverschulden angelastet werden kann. – Länge 32 sec.
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Kollegengespräch: Kommt die Helmpflicht für Radfahrer?
Zur Zeit wird lebhaft diskutiert, ob Fahrradfahrer zwingend einen Helm tragen sollten oder nicht. Aus juristischer Sicht geht es dabei besonders um die Frage der Haftung. Im Klartext: Wenn es zu einem Unfall kommt – wer muss bezahlen? Nur der Unfallgegner oder zu einem gewissen Teil auch der Radler? Schließlich sind die Verletzungen mit Helm häufig nicht ganz so schlimm wie gänzlich ohne Kopfschutz.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf folgende Fragen.
1. Am Schutz für einen Helm zweifelt wohl niemand ernsthaft?
2. Im Juni muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen, wagen Sie eine Prognose?
3. Gibt es eine vergleichbare Entscheidung, an der man vielleicht die Richtung der BGH-Entscheidung ablesen könnte?
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