O-Ton + Kollegengespräch: Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen

 Mieter müssen Vermietern die Wahrheit sagen! So entschied das Amtsgericht Kaufbeuren. In dem Fall wollte der Vermieter von einem potenziellen Mieter wissen, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt wurde. Der Mann log und flog aus der Wohnung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In diesem Fall lag so etwas vor wie eine arglistige Täuschung. Auf die Frage, ob das vorherige Mietverhältnis dadurch beendet wurde, dass der Vermieter ihm gekündigt hat, hat er gesagt „Nein“. Und das war eine Lüge. Nun hat der Vermieter sich getäuscht gefühlt, er hatte nämlich den Mietvertrag unterschrieben, und konnte den allerdings rückgängig machen und das Mietverhältnis wieder kündigen. – Länge 19 sec.

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Kollegengespräch: Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen

Mieter müssen Vermietern die Wahrheit sagen! So entschied das Amtsgericht Kaufbeuren. In dem Fall wollte der Vermieter von einem potenziellen Mieter wissen, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt wurde. Der Mann sagte wahrheitswidrig „Nein“ und flog aus der Wohnung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was muss ich meinem Vermieter alles sagen?
2. Die Frage nach dem Einkommen ist klar – was darf der Vermieter noch wissen?
3. Was droht mir, wenn ich nicht die Wahrheit sage?

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