O-Ton + Kollegengespräch: Müssen Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen?

Kinder müssen im Haushalt helfen! Das regelt § 1619 des Bürgerliche Gesetzbuchs (BGB). Demnach sind Kinder und Jugendliche dazu verpflichtet, ihren Eltern bei der Hausarbeit zu helfen. Nicht genannt sind Beispiele wie Müll herunterbringen, Wäsche aufhängen oder die Spülmaschine ausräumen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:


O-Ton: Man kann es dummerweise nicht erzwingen, man kann nicht zu Gericht gehen und die Kinder verpflichten. Im Übrigen gibt es auch da Einschränkungen. Man muss das Alter der Kinder berücksichtigen, seinen Gesundheitszustand, seine geistige und körperliche Leistungsfähigkeit. – Länge 14 sec.

Außerdem müssen Kinder genug Zeit zum Spielen und für die Hausaufgaben haben. Aber – so das Bürgerliche Gesetzbuch – die Pflicht zur Hilfe im Haushalt gilt auch für Größere. Bis sie ausziehen!! Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Müssen Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen?

Müll herunterbringen, Wäsche aufhängen, die Spülmaschine ausräumen – im Haushalt gibt es immer viel zu tun. ln Familien stellt sich dabei die Frage, ob auch Kinder und Jugendliche Aufgaben im Haushalt übernehmen sollen oder sogar müssen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf diese Fragen:

1. Wie ist bei Ihren Kindern?
2. Müssen sie überhaupt oder müssen sie nicht helfen?
3. Und wie setzen Eltern diesen Anspruch um?
4. Stünde ihm dafür ein Lohn zu?


Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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