Es ist Winter und mancherorts sind die Verkehrszeichen zugeschneit. Tempolimits oder Überholverbote sind nur schlecht oder gar nicht zu erkennen. Muss ich dann ein Knöllchen zahlen, was ich mir auf dieser Strecke eingehandelt habe? Nein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Schilder sind nur dann gültig, wenn der Autofahrer sie auch auf den ersten Blick wahrnehmen kann. Aber es gibt Ausnahmen, sagt der Rechtsanwalt.
O-Ton: Die runden Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn die nur noch weiß sind – dann sehe ich nichts. Aber: Ein achteckiges Schild – da weiß ich, dass es ein Stoppschild ist. Ein Vorfahrtsschild, das umgekehrte Dreieck, das erkenne ich an seiner Form. Deshalb heißt es nicht – der Sichtbarkeitsgrundsatz, also verschneit oder nicht verschneit, verdreckt oder zugewuchert. Sondern es geht um die Erkennbarkeit. Manche Schilder sind wegen ihrer Form erkennbar. Und das muss ich auch gegen mich gelten lassen. – Länge 27 sec.
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Kollegengespräch: Muss ich zahlen, wenn ich Verkehrszeichen mit Tempolimits wegen Schnee nicht erkennen kann?
Es ist Winter und mancherorts sind die Verkehrszeichen zugeschneit. Tempolimits oder Überholverbote sind nur schlecht oder gar nicht zu erkennen. Muss ich dann ein Knöllchen zahlen, was ich mir auf dieser Strecke eingehandelt habe? Nein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Schilder sind nur dann gültig, wenn der Autofahrer sie auch auf den ersten Blick wahrnehmen kann.
Rechtsanwalt Walentowski antwortet dazu auf folgende Frage:
1. Was mache ich denn, wenn ich auf einer 30ger Straße 50 Stundenkilometer fahre, weil ich das Schild nicht sehe?
2. Was heißt das in der Praxis?
3. Welche sind das?
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