Sie sind als Souvenir beliebt und machen als Dekorationsartikel etwas her: Den einen oder anderen Becher vom Weihnachtsmarkt, das Glas vom Weinfest oder eine schöne Glasflasche hat wohl jeder von uns schon einmal eingepackt beziehungsweise behalten. Und viele fühlen sich dabei im Recht, schließlich hat man dafür ja Pfand gezahlt. So einfach ist das allerdings nicht.
Wer Pfandflaschen, -gläser oder -krüge nicht zurückgibt, kann sich strafbar machen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wer den Pfandbetrag bezahlt, kauft nicht den Becher oder das Glas des Volksfestes oder der Kirmes. Sondern er leiht es sich und bekommt das Geld wieder, wenn er es zurück bringt. Und er ist verpflichtet, das Pfandgut tatsächlich zurück zu bringen. Das gilt übrigens für jede Pfand-PET-Flasche genauso wie für den Weihnachtsmarktbecher. – Länge 27 sec.
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Kollegengespräch: Muss man Pfandflaschen und -gläser zurückgeben?
Sie sind als Souvenir beliebt und machen als Dekorationsartikel etwas her: Den einen oder anderen Becher vom Weihnachtsmarkt, das Glas vom Weinfest oder eine schöne Glasflasche hat wohl jeder von uns schon einmal eingepackt beziehungsweise behalten. Und viele fühlen sich dabei im Recht, schließlich hat man dafür ja Pfand gezahlt. So einfach ist das allerdings nicht. Wer Pfandflaschen, -gläser oder -krüge nicht zurückgibt, kann sich strafbar machen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu:
1. Haben Sie schon mal ein Glas geklaut?
2. Ist das schon ein Fall, bei dem Sie sich strafbar gemacht haben könnten?
3. Aber einen Strafe gibt es – auch streng juristisch – nicht?
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